Der Kläger macht die Verfassungswidrigkeit der Neuregelung des § 1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) i.d.F. des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des, Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I 2353) geltend.
Der Kläger ist Libanese. Er ist seit Juni 1990 in Deutschland und hält sich hier auf der Grundlage einer Aufenthaltsbefugnis auf. Er bezieht Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem
Widerspruch, Klage und Berufung hatten keinen Erfolg (Gerichtsbescheid des Sozialgerichts [SG] vom 14. April 1994, Urteil des Landessozialgerichts [LSG vom 6. September 1994).
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