Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Wittenberg vom 26.05.2011 ( Az.: 4a F 370/10) wird aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht Wittenberg zur Entscheidung zurückverwiesen.
Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
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