Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Abhilfebeschluss des Amtsgerichts - Rechtspflegers - Potsdam vom 13. Januar 2017 - 44a
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Rechtspflegers - Potsdam vom 28. November 2016 - 44a
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 1.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Berechtigung einer von der Antragstellerin im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemachten Terminsgebühr.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|