A.
Die Betroffene begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit der durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 19. Juli 2002 angeordneten vorläufigen Unterbringung, in deren Vollzug sie vom 19. bis 23. Juli 2002 auf der geschlossenen Station der psychiatrischen Klinik des Beteiligten zu 2) untergebracht war.
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