Die während des Berufungsrechtszugs verstorbene ursprüngliche Klägerin, deren Erben den Rechtsstreit fortführen, hat die Beklagte, die von ihr mit Vermögensverwaltung betraut war, im Wege der Stufenklage auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung, erforderlichenfalls Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und gegebenenfalls Zahlung in Anspruch genommen. Die Beklagte ist dem entgegengetreten. Das Landgericht hat die Beklagte durch rechtskräftig gewordenes Teilurteil zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung verurteilt.
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