Ermittlung des Höchstbetrages bei Übertragung oder Begründung von angleichungsdynamischen Anwartschaften
OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2002 - Aktenzeichen 15 UF 244/00
DRsp Nr. 2005/13377
Ermittlung des Höchstbetrages bei Übertragung oder Begründung von angleichungsdynamischen Anwartschaften
»Bei Übertragung oder Begründung von angleichungsdynamischen Anwartschaften ist bei der Ermittlung des Höchstbetrages nach § 1587b Abs. 5BGB die Anzahl der noch übertragbaren Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) bei Ehezeitende zu multiplizieren.«