I. Für die Betroffene wurde durch Beschluß des Amtsgerichts vom 6.7.1982 Pflegschaft mit den Wirkungskreisen Aufenthaltsbestimmung und Zuführung zur ärztlichen Behandlung angeordnet. Durch Beschluß des Amtsgerichts vom 8.10.1984 wurde die Pflegschaft auf den Wirkungskreis Vermögensverwaltung erweitert.
Am 30.9.1992 bestellte das Amtsgericht anstelle der Betreuungsstelle des Landratsamts eine Vereinsbetreuerin zum Betreuer.
Am 22.10.1993 beantragte der Betreuungsverein als Vergütung für die Vereinsbetreuerin 2640 DM (44 Stunden zu je 60 DM) zuzüglich Aufwendungsersatz in Höhe von 83, 69 DM abzüglich Vorschuß von 120 DM, also insgesamt 2603, 69 DM, festzusetzen.
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