Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die sofortige Beschwerde des Klägers der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Grevenbroich - Rechtspfleger - vom 23.10.2008 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18.06.2008 sind von dem Kläger EUR 5.494,49 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 26.06.2008 aus EUR 2.042,99 und seit dem 12.07.2008 aus weiteren EUR 3.451,50 an die Beklagte zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen zu 80% der Kläger und zu 20% die Beklagte.
Die am 07.11.2008 bei Gericht eingegangene sofortige Beschwerde des Klägers (Bl. 744ff GA) gegen den ihm am 28.10.2008 zugestellten Kostenfestsetzungsbeschluss vom 23.10.2008 (Bl. 739f, 743 GA) ist gemäß §
1.
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