OLG Koblenz - Beschluss vom 04.05.2004
9 WF 432/04
Normen:
BRAGO § 196 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2004, 642
Vorinstanzen:
AG Saarburg, vom 14.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 362/02

Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts im Verfahren vor dem Oberlandesgericht

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.05.2004 - Aktenzeichen 9 WF 432/04

DRsp Nr. 2008/23437

Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts im Verfahren vor dem Oberlandesgericht

Reisekosten eines bei dem Prozessgericht zugelassenen, auswärtigen Rechtsanwalts sind auch im Verfahren vor dem Oberlandesgericht zu erstatten, wenn sie zu sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen erforderlich waren.

Normenkette:

BRAGO § 196 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Klägerin, mit der sie sich dagegen wendet, dass die von ihr geltend gemachten Reisekosten als nicht erstattungsfähig angesehen und daher abgesetzt worden sind, hat Erfolg.