I.
Für die Betroffene wurde am 14.2.2001 eine Berufsbetreuerin für die Aufgabenkreise Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten und Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern bestellt. Durch Beschluss vom 12.9.2001 erweiterte das Amtsgericht die Betreuung um den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge, entließ die bisherige Betreuerin und bestellte einen anderen Berufsbetreuer. Das Landgericht hat am 30.10.2001 die Beschwerde der Betroffenen gegen diese Beschlüsse zurückgewiesen.
Hiergegen wendet sich die Betroffene mit ihrer weiteren Beschwerde, mit der sie nur noch die Aufhebung der Betreuung für den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge erreichen will.
II.
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