OLG Zweibrücken - Urteil vom 03.08.2000
6 UF 33/00
Normen:
BGB § 1570 ;
Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2001, 253
Vorinstanzen:
AG Landstuhl, - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 255/98

Erwerbsobliegenheit des betreuenden Ehegatten

OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.08.2000 - Aktenzeichen 6 UF 33/00

DRsp Nr. 2000/9259

Erwerbsobliegenheit des betreuenden Ehegatten

»Im Fall der Betreuung von 3 Kindern im Alter von 9 bzw. 12 Jahren besteht grundsätzlich noch keine Erwerbsobliegenheit des betreuenden Ehegatten. Anderes gilt nur dann, wenn der Unterhaltsschuldner Umstände dartut und beweist, die die Aufnahme einer (Teil-) Erwerbstätigkeit ausnahmsweise als zumutbar erscheinen lassen (im Anschluss an BGH FamRZ 1983, 456 f.).«

Normenkette:

BGB § 1570 ;

Entscheidungsgründe:

Das - zulässige - Rechtsmittel hat in der Sache überwiegend Erfolg.

1. Zur Anspruchsgrundlage des § 1570 BGB :

Entgegen der Auffassung des Familiengerichts steht der Antragstellerin ein Anspruch auf Zahlung nachehelichen Unterhalts gemäß § 1570 BGB dem Grunde nach zu, weil sie die drei gemeinsamen minderjährigen Töchter der Parteien - S geboren am 1987, und die Zwillinge L und J geboren am 1990 - betreut.