OLG Köln - Beschluss vom 21.04.2009
4 WF 38/09
Normen:
BGB § 1569;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2009, 841
Vorinstanzen:
AG Eschweiler, vom 27.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 F 5/08

Erwerbsobliegenheit im Rahmen des Nachscheidungsunterhalts

OLG Köln, Beschluss vom 21.04.2009 - Aktenzeichen 4 WF 38/09

DRsp Nr. 2009/16902

Erwerbsobliegenheit im Rahmen des Nachscheidungsunterhalts

Waren die Eheleute zum Zeitpunkt der Trennung gerade einmal drei Jahre verheiratet und die Ehefrau bis zur Eheschließung berufstätig, so steht ihr ein nachehelicher Unterhaltsanspruch nicht zu, wenn nicht einmal ansatzweise vorgetragen ist, warum sie bei gehöriger Anstrengung nicht in der Lage sein soll, Einkünfte, die ihren angemessenen Lebensbedarf decken, auch nach der Scheidung zu erzielen.

Tenor:

Die als sofortige Beschwerde zu wertende "Beschwerde" der Antragstellerin gegen den ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 27.12.2008 - 11 F 5/08 UE - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 1569;

Gründe: