OLG Köln - Urteil vom 05.09.2006
4 UF 88/06
Normen:
BGB § 1603 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2007, 440
OLGReport-Köln 2007, 278
Vorinstanzen:
AG Bonn, vom 06.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 46 F 159/05

Erziehungsgeld als einsetzbares Einkommen

OLG Köln, Urteil vom 05.09.2006 - Aktenzeichen 4 UF 88/06

DRsp Nr. 2007/101

Erziehungsgeld als einsetzbares Einkommen

»1. Grundsätzlich trifft die Kindesmutter während des Bezuges von Erziehungsgeld keine Erwerbsobliegenheit. Das gilt auch gegenüber anderen gleichrangig unterhaltsberechtigten minderjährigen Kindern aus einer früheren Verbindung dann, wenn die Rollenwahl in einer neuen Beziehung, in der die Mutter weit gehend Hausfrau ist und die Erziehung und Betreuung des Kindes übernommen hat, unterhaltsrechtlich hinzunehmen ist (vgl. BGH FamRZ 2006, 1010).