I. Auf die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln als Familiensenat vom 21. Oktober 2008 aufgehoben.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 7. Januar 2004 wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
III. Die Gerichtskosten des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 1.000 €
I.
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