BMF - Schreiben vom 28.07.2004
St I 4 - S 2471 - 325/04
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 ;
Fundstellen:
BStBl I 2004, 612

Familienleistungsausgleich: Steuerliche Behandlung der Studienbeihilfe für Absolventen dualer Studiengänge im Rahmen der Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte und Bezüge im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

BMF, Schreiben vom 28.07.2004 - Aktenzeichen St I 4 - S 2471 - 325/04

DRsp Nr. 2004/50061

Familienleistungsausgleich: Steuerliche Behandlung der Studienbeihilfe für Absolventen dualer Studiengänge im Rahmen der Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte und Bezüge im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 ;

Gründe:

Derzeit werden verstärkt Ausbildungsverträge geschlossen, die den Auszubildenden neben dem Studium an einer Hochschule gleichzeitig während der vorlesungsfreien Zeit zur Absolvierung von berufspraktischen Tätigkeiten in einem Unternehmen oder bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber verpflichten (dualer Studiengang). Der Studierende hat an bestimmten Studienveranstaltungen teilzunehmen und die Praxiszeiten weisungsgebunden abzuleisten. Außerdem ist er verpflichtet, Zeiten der Abwesenheit über die vereinbarten Urlaubstage hinaus zu begründen, z. B. durch eine ärztliche Bescheinigung bei Krankheit.

Für die Zeit der Ausbildung erhält der Studierende ein Entgelt, das im Einzelnen unterschiedlich bezeichnet wird, z. B. als Ausbildungshilfe, Ausbildungsdarlehen, Studienbeihilfe etc. Die Entgeltzahlung besteht aus einem Grundbetrag und einem weiteren ggf. variablen Teilbetrag, der tatsächliche, im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehende Aufwendungen ersetzt.