LG Aachen, vom 13.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 54/01
Familienrecht: Teilung des Lebensversicherungsvertrages
OLG Köln, Beschluß vom 29.04.2002 - Aktenzeichen 24 W 14/02
DRsp Nr. 2002/13208
Familienrecht: Teilung des Lebensversicherungsvertrages
1. Besteht hinsichtlich einer Lebensversicherung zwischen Eheleuten eine Gesellschaft (§§ 705 ff. BGB) oder eine Gemeinschaft nach Bruchteilen (§§ 749 ff. BGB), so erfolgt eine Auseinandersetzung entsprechend den Vorschriften der Gemeinschaft grundsätzlich durch Kündigung des Versicherungsvertrages nach § 165VVG und die Teilung des vom Versicherer nach § 176VVG zu erstattenden Rückkaufwertes.2. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Aufhebung und Teilung der Gemeinschaft sind grundsätzlich zwingend. Eine Ausnahme kommt nach Treu und Glauben (§ 242BGB) nur ausnahmsweise in Betracht, wenn ihre Anwendung zu einem schlechthin unzumutbaren Ergebnis führen würde.