Die zulässigen Berufungen beider Parteien haben in sachlicher Hinsicht teilweise Erfolg, während sie im übrigen nicht gerechtfertigt sind.
Der Klägerin steht im vom Senat ausgeurteilten Umfang der Anspruch auf Zahlung nachehelichen Unterhalts gegen den Beklagten zu.
I. Die rechtlichen Grundlagen der Urteilsfindung:
Angesichts des in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht gleichermaßen hohen Schwierigkeitsgrades des Streitfalles hat der Senat durch Beschluss vom 02.03.2001 vorab über die Prozesskostenhilfegesuche der Parteien entschieden. Die Gründe dieses Beschlusses werden hiermit wiederholt und, soweit erforderlich, vertieft und ergänzt.
Im Einzelnen:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|