OLG Köln - Beschluß vom 06.02.2002
27 WF 255/01
Normen:
ZPO § 727 ; UnterhVG § 7 Abs. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 107
OLGReport-Köln 2002, 272

Familienrecht; Verfahrensrecht; Voraussetzungen für Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Unterhaltsvorschussleistungen

OLG Köln, Beschluß vom 06.02.2002 - Aktenzeichen 27 WF 255/01

DRsp Nr. 2002/11326

Familienrecht; Verfahrensrecht; Voraussetzungen für Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Unterhaltsvorschussleistungen

Hat der Träger der Unterhaltsvorschussleistung einen Titel über künftige Leistungen erwirkt, Unterhaltsvorschussleistungen jedoch nicht mehr erbracht, kann dem unterhaltsberechtigten Kind keine Vollstreckungsklausel nach § 727 ZPO erteilt werden, weil der erwirkte Titel unter der Bedingung steht, dass die Vorschussleistungen auch weiterhin gezahlt werden.

Normenkette:

ZPO § 727 ; UnterhVG § 7 Abs. 4 ;

Hinweise:

Hinweise:

Eingereicht durch RiOLG Köln Schmitz

Fundstellen
FamRZ 2003, 107
OLGReport-Köln 2002, 272