Familienrecht; Verfahrensrecht; Voraussetzungen für Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Unterhaltsvorschussleistungen
OLG Köln, Beschluß vom 06.02.2002 - Aktenzeichen 27 WF 255/01
DRsp Nr. 2002/11326
Familienrecht; Verfahrensrecht; Voraussetzungen für Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Unterhaltsvorschussleistungen
Hat der Träger der Unterhaltsvorschussleistung einen Titel über künftige Leistungen erwirkt, Unterhaltsvorschussleistungen jedoch nicht mehr erbracht, kann dem unterhaltsberechtigten Kind keine Vollstreckungsklausel nach § 727ZPO erteilt werden, weil der erwirkte Titel unter der Bedingung steht, dass die Vorschussleistungen auch weiterhin gezahlt werden.