AG Siegburg, vom 29.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 32 F 83/01
Familienrecht: Voraussetzungen des Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss
OLG Köln, Urteil vom 06.03.2002 - Aktenzeichen 27 UF 182/01
DRsp Nr. 2002/11303
Familienrecht: Voraussetzungen des Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss
Der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss aus § 1360 aBGB setzt zum einen die Bedürftigkeit des anspruchstellenden und zum anderen die Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen Ehegatten voraus. Für beides ist der Gesichtspunkt der Billigkeit maßgebend, wobei die Bedürftigkeit des einen Ehegatten unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des anderen zu beurteilen ist: je leistungsfähiger der verpflichtete Ehegatte ist, um so geringere Anforderungen sind an die Bedürftigkeit des berechtigten zu stellen.