AG Holzminden, vom 09.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 F 712/04
Feststellung der Vaterschaft als Voraussetzung für Unterhalt nach § 1615 BGB
OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2004 - Aktenzeichen 15 WF 273/04
DRsp Nr. 2005/394
Feststellung der Vaterschaft als Voraussetzung für Unterhalt nach § 1615BGB
»Voraussetzung für eine Geltendmachung von Unterhalt gemäß § 1615BGB im Wege der Leistungsklage ist, dass die Vaterschaft des in Anspruch genommenen Mannes festgestellt ist.«