Der Kläger begehrt von dem Beklagten aus übergegangenem Recht Unterhalt in Höhe von 8.023,-- DM.
Die am 26. Juli 1976 geborene Tochter des Beklagten, die Zeugin B...... D....., die die katholische Hochschule für Sozialarbeit in S.......... besucht, erhielt vom Kläger in der Zeit von Oktober 1999 bis September 2000 Leistungen nach dem BAFÖG in Höhe von 8.023,-- DM.
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