FG Nürnberg - Urteil vom 08.12.2004
III 33/04
Normen:
EStG § 24b Abs. 1 ; GG Art. 2 ; GG Art. 3 ; GG Art. 6 ; GG Art. 12 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 702
Steuertelex 2005, 371

Freibetrag für Alleinerziehende steht Verheirateten mit Kindern nicht zu

FG Nürnberg, Urteil vom 08.12.2004 - Aktenzeichen III 33/04

DRsp Nr. 2005/4411

Freibetrag für Alleinerziehende steht Verheirateten mit Kindern nicht zu

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG steht Ehepaaren mit Kindern nicht zu. Die Regelung des § 24b EStG verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG), den Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) oder persönliche Freiheitsrechte (Art. 2 GG) und Berufsfreiheit (Art. 12 GG).

Normenkette:

EStG § 24b Abs. 1 ; GG Art. 2 ; GG Art. 3 ; GG Art. 6 ; GG Art. 12 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger einen Anspruch auf Eintragung eines Entlastungsbetrags gemäß § 24 b EStG 2004 in Höhe von 1.308 Euro auf seiner Lohnsteuerkarte 2004 hat.

Der Kläger, ein .., ist verheiratet und lebt mit seiner Ehefrau, mit der er gemäß § 26 Abs. 1 EStG zusammenveranlagt wird, sowie zwei gemeinsamen minderjährigen Kindern in häuslicher Gemeinschaft. Der Kläger hat Anspruch auf Kindergeld für zwei Kinder bzw. zwei Kinderfreibeträge gemäß § 62 Abs. 6 EStG. Nach den Angaben des Klägers sind alle Familienmitglieder am Wohnort mit Hauptwohnsitz gemeldet. Der Kläger wird im Jahr 2004 voraussichtlich etwa 130.000 bis 135.000 Euro verdienen.