Die Parteien haben am 23.12.1981 geheiratet. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen: J, geboren am 10.04.1982, und I, geboren am 23.04.1984.
Nach im April 1998 erfolgter Trennung hat die Antragstellerin im Mai 1999 die Scheidung beantragt. Das Amtsgericht hat die Ehe durch Urteil vom 14.01.2004 geschieden, den Versorgungsausgleich durchgeführt und über den Antrag der Antragstellerin auf Zahlung nachehelichen Unterhalts entschieden. In zweiter Instanz geht es nur noch um den ab dem 29.05.2004 (Rechtskraft der Scheidung) zu zahlenden nachehelichen Unterhalt. Insoweit liegt folgendes zu Grunde:
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