Der Beteiligte zu 1) wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 19.03.1998 zum Betreuer für die Betroffene berufen mit den Aufgabenkreisen "Gesundheitsfürsorge" und "Bestimmung des Aufenthaltes". Dem war bereits im Jahre 1997 eine vorläufige Bestellung des Beteiligten zu 1) als Betreuer mit den genannten Wirkungskreisen im Wege der einstweiligen Anordnung durch das Amtsgericht Langenfeld vorausgegangen.
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