Der angefochtene Beschluss wird hinsichtlich des Vergleichswertes dahingehend abgeändert, dass dieser auf 36.480 € reduziert wird.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ist gerichtsgebührenfrei; Kosten der Beteiligten sind nicht zu erstatten.
Mit Schriftsatz vom 08.08.2018, der am 10.08.2018 beim Familiengericht einging, leitete die damalige Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin (Ehefrau) beim Amtsgericht - Familiengericht - Offenbach ein Trennungsunterhaltsverfahren ein mit dem Antrag, den Antragsgegner (Ehemann) zu verpflichten, ab September 2017 bis einschließlich Juli 2018 rückständigen Unterhalt in Höhe von 32.480,13 € und mit Wirkung ab August 2018 bis zur Rechtskraft der Scheidung laufenden Unterhalt in Höhe von monatlich 2.000 € zu zahlen. In der Antragsschrift führt die Antragstellervertreterin aus, dass bislang noch kein Scheidungsantrag vorliege.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|