Auf die sofortige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Kindesmutter wird der am 6.2.2013 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marl abgeändert.
Der Verfahrenswert wird wie folgt festgesetzt: bis zur Verbindung der Verfahren durch Beschlüsse des Amtsgerichts Familiengericht - Marl vom 23.8.2013 für die Verfahren 36 F 162/12 AG Marl, 36 F 196/12 AG Marl und 36 F223/12 AG Marl auf jeweils 3000 € und für die Zeit ab Verbindung auf insgesamt 3000 €.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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