Die Parteien sind verheiratet und haben zwei Kinder: die am 20.05.1983 geborene und wirtschaftlich bereits selbständige Tochter N sowie die am 03.02.1990 geborene Tochter S. Seit der Trennung im Juni 2003 lebt S bei der Klägerin. Im vorliegenden Verfahren geht es um Trennungsunterhalt für die Zeit ab Juli 2003.
Im einzelnen liegt folgendes zu Grunde:
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