Gründe:
Die gemäß § 621 e ZPO statthaften und auch im Übrigen zulässigen Beschwerden führen zu einer teilweisen Modifikation des Umgangsrechts zwischen dem Vater und T... . Der Senat ist dabei im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht an die Anträge der Parteien gebunden, sondern hat im Rahmen des Verfahrensgegenstandes von Amts wegen die Regelung zu treffen, die dem Wohl des Kindes am Besten entspricht.
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