OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 28.05.2002 1 UF 318/01
Normen:
BGB § 1685 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 250
Gerichtliche Bestätigung einer Vereinbarung eines Umgangsrechts mit den Großeltern
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.05.2002 - Aktenzeichen 1 UF 318/01
DRsp Nr. 2004/8792
Gerichtliche Bestätigung einer Vereinbarung eines Umgangsrechts mit den Großeltern
Eine im Rahmen einer Umgangsregelung getroffene Vereinbarung der Eltern, wonach den Großeltern des Kindes monatlich ein zeitlich befristetes Umgangsrecht eingeräumt wird, kann im Fall, dass der sorgeberechtigte Elternteil sich nicht daran hält, gerichtlich bestätigt werden.