OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 28.05.2002
1 UF 318/01
Normen:
BGB § 1685 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 250

Gerichtliche Bestätigung einer Vereinbarung eines Umgangsrechts mit den Großeltern

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.05.2002 - Aktenzeichen 1 UF 318/01

DRsp Nr. 2004/8792

Gerichtliche Bestätigung einer Vereinbarung eines Umgangsrechts mit den Großeltern

Eine im Rahmen einer Umgangsregelung getroffene Vereinbarung der Eltern, wonach den Großeltern des Kindes monatlich ein zeitlich befristetes Umgangsrecht eingeräumt wird, kann im Fall, dass der sorgeberechtigte Elternteil sich nicht daran hält, gerichtlich bestätigt werden.

Normenkette:

BGB § 1685 ;
Fundstellen
FamRZ 2003, 250