LG Halle, vom 01.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 393/98
Geschäftsgrundlage bei gemischter Schenkung - Fortbestand der Ehe - Einzelfallentscheidung - weitere Zuwendungen nach Trennung - Nichterfüllung vertraglich vereinbarte Gegenleistungen - Widerruf der Schenkung - Angriff durch neue Lebensgefährtin des Schwiegersohnes - Hausgrundstück
OLG Naumburg, Urteil vom 14.10.1999 - Aktenzeichen 11 U 121/99
DRsp Nr. 2001/3558
Geschäftsgrundlage bei gemischter Schenkung - Fortbestand der Ehe - Einzelfallentscheidung - weitere Zuwendungen nach Trennung - Nichterfüllung vertraglich vereinbarte Gegenleistungen - Widerruf der Schenkung - Angriff durch neue Lebensgefährtin des Schwiegersohnes - Hausgrundstück
1. Auch wenn es im Fall einer Schenkung von Eigentum (hier: gemischte Schenkung eines Hausgrundstücks) durch die Eltern an ihr verheiratetes Kind und dessen Ehegatten nahe liegt, dass die Zuwendung an den Schwiegersohn oder die Schwiegertochter von der diesen erkennbaren Erwartung getragen wird, die Ehe werde Bestand haben, ist in derartigen Fällen der Fortbestand der Ehe nicht stets Geschäftsgrundlage.
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