OLG Saarbrücken - Beschluss vom 28.10.2004
6 WF 75/04
Normen:
BGB § 242 ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
AG Homburg-Saar, vom 27.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 9 F 344/04

Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.10.2004 - Aktenzeichen 6 WF 75/04

DRsp Nr. 2005/566

Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern

»Zur Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsverpflichteten nach Vollendung des 63. Lebensjahres.«

Normenkette:

BGB § 242 ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1 ;

Entscheidungsgründe:

I. Die Beklagten sind aus der rechtskräftig geschiedenen Ehe ihrer gesetzlichen Vertreterin mit dem Kläger hervorgegangen. Dieser wurde durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Homburg vom 30. Januar 2002 - 9 F 271/01 - verurteilt, an die Beklagten monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von jeweils 115 EUR zu zahlen. Dabei wurde ein Nettoeinkommen des Klägers von monatlich 1.070 EUR zu Grunde gelegt, das er auf Grund seiner Tätigkeit als Taxifahrer erzielte.