Die gemäß §
1.
Die Ehe der Parteien ist durch Urteil des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 18.08.1994 rechtskräftig geschieden worden, nachdem die Folgesache Versorgungsausgleich mit Beschluss vom selben Tag zuvor abgetrennt worden war. Durch Beschluss vom 28.05.1996 hat das Amtsgericht das Verfahren über die Folgesache Versorgungsausgleich bis zur Einkommensangleichung ausgesetzt (§ 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG).
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