Grobe Unbilligkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs hinsichtlich betrieblicher und privater Versorgungsanwartschaften
OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.12.2004 - Aktenzeichen 10 UF 2979/04
DRsp Nr. 2006/10526
Grobe Unbilligkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs hinsichtlich betrieblicher und privater Versorgungsanwartschaften
Eine Vereinbarung in einem Ehevertrag, wonach der Versorgungsausgleich ausschließlich öffentlich-rechtlich durchzuführen ist und betriebliche und sonstige private Versorgungsanwartschaften nicht ausgeglichen werden sollen, ist jedenfalls hinsichtlich solcher Umstände nicht grob unbillig, die bei Abschluss des Vertrages bereits bekannt waren.