OLG Nürnberg - Beschluss vom 03.12.2004
10 UF 2979/04
Normen:
BGB § 1408 Abs. 2 § 1587c ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 1485

Grobe Unbilligkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs hinsichtlich betrieblicher und privater Versorgungsanwartschaften

OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.12.2004 - Aktenzeichen 10 UF 2979/04

DRsp Nr. 2006/10526

Grobe Unbilligkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs hinsichtlich betrieblicher und privater Versorgungsanwartschaften

Eine Vereinbarung in einem Ehevertrag, wonach der Versorgungsausgleich ausschließlich öffentlich-rechtlich durchzuführen ist und betriebliche und sonstige private Versorgungsanwartschaften nicht ausgeglichen werden sollen, ist jedenfalls hinsichtlich solcher Umstände nicht grob unbillig, die bei Abschluss des Vertrages bereits bekannt waren.

Normenkette:

BGB § 1408 Abs. 2 § 1587c ;
Fundstellen
FamRZ 2005, 1485