Die am 11.08.1983 vor dem Standesbeamten des Standesamts Duisburg-Mitte unter der Heiratsregisternummer X geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
2. a)Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des bei der Deutschen Rentenversicherung Bund unter der Versicherungsnummer Y bestehenden Anrechts der Antragstellerin zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 10,8160 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto Z bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, bezogen auf den 31.05.2010, übertragen.
b)Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland unter der Versicherungsnummer Z bestehenden Anrechts des Antragsgegners zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 18,8300 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto Y bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bezogen auf den 31.05.2010 übertragen.
c) d) 3.
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