AG Bonn - Beschluss vom 24.01.2011 (407 F 126/10)
1. Es wird festgestellt, dass die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 12.01.2011 in zulässiger Weise eine Folgesache Güterrecht anhängig gemacht hat. 2. Der Antragsteller erhält Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen [...]