OLG Celle - Urteil vom 11.10.2001
22 U 68/98
Normen:
BGB § 2219 ;
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 103/97

Haftung des Testamentsvollstreckers - Pflichtteilsschuld des Erben - Anrechnung auf Nachvermächtnis - Ausschlagung durch Pflichtteilsbegehren

OLG Celle, Urteil vom 11.10.2001 - Aktenzeichen 22 U 68/98

DRsp Nr. 2001/16395

Haftung des Testamentsvollstreckers - Pflichtteilsschuld des Erben - Anrechnung auf Nachvermächtnis - Ausschlagung durch Pflichtteilsbegehren

»Schuldet der Erbe den Pflichtteil, aber nicht das (Nach-)Vermächtnis, kann der schon geleistete Pflichtteil nicht auf das später angefallene Nachvermächtnis angerechnet werden, das Pflichtteilsbegehren indessen als Ausschlagung des Nachvermächtnisses auszulegen sein.«

Normenkette:

BGB § 2219 ;

Tatbestand:

Die Klägerin nimmt den Beklagten wegen schuldhafter Verletzung seines Amtes als Testamentsvollstrecker in Anspruch.