I.
Die Klägerin, die die gesetzliche Krankenversicherin der am 5. Januar 1903 geborenen Elisabeth B. (im Folgenden Betroffene) ist, nimmt die Beklagte, mit der die Betroffene seit Dezember 1998 durch einen Heimvertrag verbunden ist, aus übergegangenem Recht (§ 116 SGB X) auf Schadensersatz in Höhe von 5.268,44 EURO in Anspruch.
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