Heilung von Zustellungsmängeln im internationalen Rechtsverkehr
OLG Hamm, Urteil vom 01.09.1999 - Aktenzeichen 5 UF 84/99
DRsp Nr. 2000/7256
Heilung von Zustellungsmängeln im internationalen Rechtsverkehr
Kann ein Scheidungsantrag dem Antragsgegner, der sich im Ausland aufhält, nicht förmlich über die zuständigen Behörden zugeleitet werden, wird dieser Mangel dadurch geheilt, daß er den Scheidungsantrag auf dem Postwege per Einschreiben mit Rückschein erhalten hat.