Der klagende Landkreis (im Folgenden: Kläger) gewährt der getrennt lebenden Ehefrau des Beklagten, die seit dem 30. November 1994 in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht ist, ab 1. August 1995 Hilfe zur Pflege in Einrichtungen gemäß §
Das Rechtsmittel des Klägers ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden und führt auch in der Sache im vollen Umfang zum Erfolg.
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