OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 08.04.2002 20 W 368/01
Normen:
BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2002, 189
Vorinstanzen:
LG Kassel, vom 28.08.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 428/01
AG Bad Arolsen, - Vorinstanzaktenzeichen 5 XVII 13/01
Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Veterinärmedizin
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.04.2002 - Aktenzeichen 20 W 368/01
DRsp Nr. 2002/15418
Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Veterinärmedizin
»Das mit der Approbation zum Tierarzt abgeschlossene Hochschulstudium der Veterinärmedizin vermittelt Fachkenntnisse, die für die Führung von Betreuungen mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitssorge nutzbar sind, sodass die Vergütung mit dem Stundensatz gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2BVormVG gerechtfertigt ist.«
Normenkette:
BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ;
Gründe:
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