Die Parteien streiten um Trennungs- und Kindesunterhalt ab Dezember 1999.
Aus der am 11. April. 1991 geschlossenen Ehe der am 28. Dezember 1965 geborenen Klägerin und des am 9. Mai 1965 geborenen Beklagten ist der Sohn H (geboren am 14. Februar 1999) hervorgegangen. Die Parteien trennten sich im Juni 1999; die Klägerin verließ mit dem Kind die Ehewohnung. Das Kind lebt seitdem bei der Klägerin, die auch das Kindergeld bezieht.
Der Beklagte ist Beamter bei der Deutschen Telekom AG. Er leidet seit dem 12. Lebensjahr an insulinpflichtiger Diabetes Typ I; die Parteien streiten insoweit über die Höhe des krankheitsbedingten Mehrbedarfes. Der Beklagte ist inzwischen eine neue - nichteheliche - Verbindung mit einer anderen Frau eingegangen. Er ist Vater der am 8. August 2000 geborenen Zwillinge J und A R.
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