Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14. Juli 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst.
Der Beklagte wird unter Abänderung der Urkunde des Jugendamtes des Landkreises ... vom 12. Oktober 2004 (Urkunden-Reg.-Nr. E 117/2004) verurteilt, an den Kläger zu Händen der gesetzlichen Vertreterin folgenden monatlichen Unterhalt, den zukünftigen jeweils monatlich im Voraus bis zum ersten eines jeden Monats, zu zahlen:
- 288 € für Dezember 2008,
- 295 € ab Januar 2009.
Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Berufung im Übrigen wird zurückgewiesen.
Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 19 % und der Beklagte 81 % zu tragen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|