Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg vom 23.04.2015, Az.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin 504 € zu zahlen. Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin ist ihres Anschlussrechtsmittels verlustig.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen zu 12 % der Antragsgegner und zu 88 % die Antragstellerin.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 4.000 €.
I.
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