OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 02.08.2001
1 WF 103/01
Normen:
VAHRG § 4 Abs. 1 § 9 ;
Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2001, 276
Vorinstanzen:
AG Frankfurt - 35 F 7034/01 -79 -,

Höhe des Unterhalts bei Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs aus früherer Ehe

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.08.2001 - Aktenzeichen 1 WF 103/01

DRsp Nr. 2004/14811

Höhe des Unterhalts bei Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs aus früherer Ehe

Verstirbt ein Ehegatte aus früherer Ehe vor der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Versorgungsausgleich und wird dieser daraufhin zurückerstattet, so ist der Berechnung des Einkommens für den Unterhalt die nunmehr nicht mehr gekürzte Rente auch für die Vergangenheit zugrunde zu legen.

Normenkette:

VAHRG § 4 Abs. 1 § 9 ;
Vorinstanz: AG Frankfurt - 35 F 7034/01 -79 -,
Fundstellen
OLGReport-Frankfurt 2001, 276