Höhe des Unterhalts bei Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs aus früherer Ehe
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.08.2001 - Aktenzeichen 1 WF 103/01
DRsp Nr. 2004/14811
Höhe des Unterhalts bei Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs aus früherer Ehe
Verstirbt ein Ehegatte aus früherer Ehe vor der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Versorgungsausgleich und wird dieser daraufhin zurückerstattet, so ist der Berechnung des Einkommens für den Unterhalt die nunmehr nicht mehr gekürzte Rente auch für die Vergangenheit zugrunde zu legen.