Inanspruchnahme als Zweitschuldner bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Gegenpartei und Abschluss eines Vergleichs
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.03.2002 - Aktenzeichen 1 UF 57/00
DRsp Nr. 2004/15029
Inanspruchnahme als Zweitschuldner bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Gegenpartei und Abschluss eines Vergleichs
Eine Inanspruchnahme als Zweitschuldner neben einer Partei, die Prozesskostenhilfe hat und als Entscheidungsschuldner haftet, ist auch bei einem auf Vorschlag des Gerichts geschlossenen Vergleich nicht möglich.