I.
Mit Formularantrag vom 30. Januar 2001 (Bl. 1 d.A.) beantragte die Kindesmutter als gesetzliche Vertreterin der Antragstellerin gegenüber dem Amtsgericht - Familiengericht - Wittenberg den von dem Antragsgegner an die Antragstellerin zu leistenden Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren für die Zeit ab dem 01. Februar 2001 auf 100 % des Regelbetrages der geltenden Altersstufe nach der Regelbetrag-Verordnung festzusetzen.
Dem Antragsgegner wurden daraufhin durch das Amtsgericht eine Abschrift der Seite 2 des Antrages sowie ein so genannter Vordrucksatz "Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt" übersandt (Bl. 2 - 4 d.A.).
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