AG Hildesheim, vom 11.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 37 F 37303/04
Inhaltskontrolle der Regelung über den nachehelichen Unterhalt in einem Ehevertrag
OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2004 - Aktenzeichen 15 WF 214/04
DRsp Nr. 2005/13520
Inhaltskontrolle der Regelung über den nachehelichen Unterhalt in einem Ehevertrag
»Die Vereinbarung eines vom eheangemessenen Bedarf des unterhaltsberechtigten und von der Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Ehegatten unabhängigen Mindestunterhalts in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kann sittenwidrig und deshalb unwirksam sein.«