AG Syke, vom 23.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 21 F 425/03
Inhaltskontrolle eines Ehevertrages bei einseitiger Lastenverteilung zu Ungunsten der Frau
OLG Celle, Urteil vom 24.06.2004 - Aktenzeichen 19 UF 59/04
DRsp Nr. 2005/13529
Inhaltskontrolle eines Ehevertrages bei einseitiger Lastenverteilung zu Ungunsten der Frau
»Enthält ein Ehevertrag erkennbar eine einseitige Lastenverteilung zuungunsten der Frau und ist er vor der Ehe und im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft geschlossen worden, gebietet es der Anspruch auf Schutz und Fürsorge der werdenden Mutter aus Art. 6 Abs. 4GG, die ehevertragliche Vereinbarung einer besonderen richterlichen Inhaltskontrolle zu unterziehen.«