OLG Thüringen - Beschluss vom 30.08.2001
1 UF 303/01
Normen:
FGG §§ 43 35b ; Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen Art. 1 Art. 13 ;
Fundstellen:
OLGReport-Jena 2002, 20
OLGReport-Jena 2003, 20
Vorinstanzen:
AG Sömmerda, vom 13.08.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 309/01

Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Sorgerechtsregelung - US-amerikanische Kinder

OLG Thüringen, Beschluss vom 30.08.2001 - Aktenzeichen 1 UF 303/01

DRsp Nr. 2003/6957

Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Sorgerechtsregelung - US-amerikanische Kinder

Für einen Sorgerechtsantrag der in Deutschland lebenden Mutter hinsichtlich ihrer Kinder, die die Staatsbürgerschaft der USA und ihren gewöhnlichen Aufenthalt dort haben, ist die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte auch dann nicht gegeben, wenn sich die Kinder zu einem Besuchskontakt bei der Mutter in Deutschland aufhalten, und diese die Übersiedlung der Kinder an ihrem Wohnsitz anstrebt.

Normenkette:

FGG §§ 43 35b ; Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen Art. 1 Art. 13 ;

Gründe:

Die Parteien sind beide amerikanische Staatsangehörige. Sie waren miteinander verheiratet. Aus der Ehe der Parteien sind die minderjährigen Kinder A., geboren am 25.06.1993 und Ga., geboren am 21.10.1997, hervorgegangen.

Bei der Antragstellerin leben deren minderjährige Kinder J., geboren am 10.08.1986 und Gü., geboren am 25.09.1999, die beide nicht von dem Antragsgegner abstammen.