Die Parteien sind beide amerikanische Staatsangehörige. Sie waren miteinander verheiratet. Aus der Ehe der Parteien sind die minderjährigen Kinder A., geboren am 25.06.1993 und Ga., geboren am 21.10.1997, hervorgegangen.
Bei der Antragstellerin leben deren minderjährige Kinder J., geboren am 10.08.1986 und Gü., geboren am 25.09.1999, die beide nicht von dem Antragsgegner abstammen.
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