Kein Ehegattentarif für eingetragene Lebenspartnerschaft
FG Schleswig-Holstein, vom 18.08.2004 - Aktenzeichen 3 K 200/02
DRsp Nr. 2005/3131
Kein Ehegattentarif für eingetragene Lebenspartnerschaft
Die Nichtgewährung des Ehegattensplittings nach § 32 a Abs. 5EStG für eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.